Justiz-Datenpanne: Kriege ich DSGVO-Schadenersatz?

 

Am 19. Oktober 2023 habe ich auf der Crowdfunding-Plattform Startnext ein Crowdfunding gestartet. Der Hintergrund ist folgender: Das Familiengericht beim Amtsgericht Bonn erließ 2019 eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, das eigentlich Menschen vor Übergriffen schützen soll, gegen mich. Das Problem: Eigentlich sollte sich die Anordnung gegen jemand anderes richten – das Amtsgericht hat lediglich wegen eines eigenen Fehlers die Anordnung mir gegenüber und damit gegen die falsche Person erlassen. Ich wurde vorher nicht einmal angehört.

Die gerichtliche Anordnung beinhaltete, dass ich mich einer Adresse ganz in der Nähe meiner Wohnung, an der ich ständig vorbeikomme, nicht nähern durfte und mir sonst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und Festnahme drohte. Darüber hinaus hat das Amtsgericht Bonn dem Polizeipräsidium Bonn mitgeteilt, dass gegen mich eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen worden war.

Mit der Anordnung wurden mir auch Unterlagen zu dem Verfahren, welches mich gar nicht betrifft, übersandt – ein weiterer Datenschutzverstoß.

Nachdem ich mich beschwert habe, hat das Amtsgericht Bonn die Anordnung aufgehoben. Die Direktorin des Amtsgerichts Bonn hat sich schriftlich bei mir entschuldigt und das Amtsgericht Bonn hat dem Polizeipräsidium Bonn mitgeteilt, dass man mich irrtümlich der Polizei gemeldet hat.

Durch die irrtümliche Anordnung hat das Amtsgericht Bonn nicht nur gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen, sondern auch meine Datenschutzrechte verletzt. Die seit 2018 existierende Datenschutz-Grundverordnung spricht in Artikel 82 Betroffenen von Datenpannen Schadenersatz für immaterielle Schäden zu; inzwischen gibt es eine ganze Reihe entsprechender Gerichtsurteile. Ich habe vom Amtsgericht Bonn Schadenersatz für die Datenpanne verlangt, doch das Gericht lehnt eine Zahlung ab und hat – ohne Begründung – Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, den ich bereits erwirken konnte, eingelegt. Jetzt will ich, mit Hilfe der Crowd, den Fall öffentlich vor Gericht klären lassen, muss dafür aber 665 Euro Gerichtsgebühren zusammenkriegen.

Bitte teilen und unterstützen Sie mein Crowdfunding, damit das Amtsgericht Bonn sich nicht wegen seiner Weigerung, den Schaden zu ersetzen, und wegen hoher Gerichtsgebühren seiner Verantwortung als öffentliche Stelle entziehen kann. Zu dem Crowdfunding-Pitch gelangen Sie hier.

Update vom 22. Januar 2024:

Bei dem Crowdfunding habe ich allen Unterstützer*innen ihren Support zurückgezahlt. Grund: Kurz nach Erfolg des Crowdfundings bewegte sich das zuständige Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) nach sechs Monaten und schickte eine Ablehnung meines Anspruchs. Das Schreiben des OLG Köln führte zu einer neuen juristischen Bewertung, die vorher so nicht absehbar war. Nach nochmaliger juristischer Prüfung habe ich mich zur Rückabwicklung entschieden, um kein möglicherweise aussichtsloses Verfahren einzuleiten.
Als Betroffener der Datenpanne bleibe ich auf Kosten in Höhe von 225,50 € (133 € für den Mahnbescheid gegen das Amtsgericht Bonn + 92,50 € Kosten des Crowdfundings) sitzen. Einen Versuch war es trotzdem wert, wenigstens kam nach dem Funding eine Antwort des OLG.