Strafanzeige und Klage gegen Polizeigewalt

Am 2. Mai 2018 habe ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit als freier Journalist am Bertha-von-Suttner-Platz in Bonn eine Fotoaufnahme von einem Polizeifahrzeug gemacht, das nach aktuellem Stand der Ermittlungen einen Unfall mit einem Taxi verursacht hat. Daraufhin wurde ich von einem Polizisten zu Boden geworfen und von mehreren Polizisten und einer Polizistin mit brutaler Gewalt schwer körperlich misshandelt.


Inzwischen ermittelt die Polizei wegen der Körperverletzung, die mir die Polizisten zugefügt haben, gegen sich selbst. Gegen die Fahrerin des Polizeiwagens läuft ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung, weil die Insassin des Taxis bei dem Unfall verletzt wurde.
Nach dem Vorfall wurde ich zu einer Polizeiwache gefahren, wo ich rund eine Stunde lang in eine Zelle eingesperrt und festgehalten wurde. In der Wache hat die Polizei meine Speicherkarte mit dem Foto von dem verunglückten Polizeiauto sichergestellt. Zudem wurden all meine Sachen durchsucht und ich musste mich in einer Zelle nackt ausziehen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet mit der Begründung „Verdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Tätlichem [sic] Angriff auf Vollstreckungsbeamte“.

Von dem Übergriff am Bertha-von-Suttner-Platz existiert ein Youtube-Video. Darin sind Personen zu sehen, die stehengeblieben sind, als ich um Hilfe rief. Ich bitte diese Personen, sich vertraulich mit mir in Verbindung zu setzen.

Wegen des Vorfalls habe ich gestern (4.7.) über meinen Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige und Strafantrag gegen alle an dem Vorfall beteiligten PolizistInnen wegen aller in Betracht kommender Delikte gestellt, insbesondere wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung.
Zudem habe ich gestern vor dem Verwaltungsgericht Köln eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen bzw. das Polizeipräsidium Bonn erhoben. Mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann man die Rechtswidrigkeit von behördlichen Maßnahmen im Nachhinein feststellen lassen. Der Deutsche Journalisten-Verband NRW gewährt mir in der Sache als Mitglied Rechtsschutz.