Strafverfahren gegen mich eingestellt

Am 9. Juli 2019 fand vor dem Amtsgericht Bonn der Termin zur Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen mich statt.

Der Gaffer-Vorwurf ließ sich im Vorfeld durch die Staatsanwaltschaft schon nicht aufrecht erhalten, da die Auswertung meiner Speicherkarte durch die Polizei im Rahmen der Ermittlungen ergab, dass ich lediglich das Polizeiauto und keine Personen fotografiert hatte.

Zu der Verhandlung am 9. Juli lud das Gericht sieben Polizisten und eine Polizistin als Zeugen, sowie einen Passanten. Die von mir benannten Zeugen wurden bis auf den Journalisten, der die Polizeigewalt gegen mich filmte und auf Youtube stellte, zu dem Termin nicht geladen.

Noch bis zu Beginn der Hauptverhandlung war offen, ob diese überhaupt stattfinden würde. Aus diesem Grund war es mir leider nicht möglich, die Öffentlichkeit über die Verhandlung zu informieren, was ich gerne getan hätte.

In der vierstündigen Hauptverhandlung am 9. Juli 2019 wurden nur ein Polizist und die Polizistin sowie der filmende Journalist gehört.
Der Richter hatte die Akte aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten, gegen die infolge meiner Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, nicht vorliegen. Insoweit äußerte das Gericht, dass es eine missliche Situation sei, dass es durch die Staatsanwaltschaft nicht vollständig informiert wurde.

Ein als Zeuge befragter Polizist und eine Polizistin sowie der Journalist konnten in der Hauptverhandlung keine durch mich begangene Körperverletzung bestätigen.

Im Laufe des Verfahrens ließ der Richter erkennen, dass er von der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens der Polizei nicht ganz überzeugt war. Dennoch wurde ich nicht freigesprochen, weil das Gericht immer noch einen Widerstand meinerseits gegen die brutale Polizeigewalt als gegeben ansah. Das Gericht stellte mich vor die Wahl, entweder eine Verurteilung zu riskieren oder einer Einstellung des Verfahrens unter Auflagen zuzustimmen.

Am Ende wurde das Verfahren – für die Staatsanwaltschaft gesichtswahrend – dann nach § 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. In der Hauptverhandlung stellte sich noch heraus, dass bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine interne Anweisung an die Staatsanwält*innen existiert, wonach diese grundsätzlich einer Einstellung von Strafverfahren ohne Auflagen nicht zustimmen dürfen, sobald der Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Rolle spielt. Hieran ist zu kritisieren: Sobald der Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im Raume steht, kommt, im Gegensatz zu anderen Strafvorwürfen, eine Einstellung ohne jede Auflage offenbar nicht mehr in Betracht. Dies ist aus rechtsstaatlicher Sicht mit Blick auf das Schuldprinzip im Strafrecht sehr bedenklich. Daher legte das Gericht mir mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf, eine Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ zu zahlen.

Noch anhängig ist die Fortsetzungsfeststellungsklage, die ich bereits im Juli 2018 vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Polizei eingereicht habe und über die bislang nicht entschieden wurde. Mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann man die Rechtswidrigkeit von behördlichen Maßnahmen im Nachhinein feststellen lassen.

Zudem habe ich bereits im Juli 2018 Strafanzeige gegen die Polizist*innen insbesondere wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung gestellt. Während ich als Opfer angeklagt und bestraft wurde, ist in diesem Verfahren, in dem nach Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Bonn zuletzt gegen acht Polizist*innen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt wurde, nichts Greifbares passiert. In der Hauptverhandlung sagte die Staatsanwältin in Bezug auf das Ermittlungsverfahren gegen die Polizist*innen lediglich: „Die Ermittlungen laufen noch.“