Am 20.05.2026 fand vor dem Verwaltungsgericht Köln die mündliche Verhandlung in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Oppong ./. BRD statt (zum vorherigen Verlauf des Verfahrens siehe hier).
In mehr als sechs Stunden wurden drei Zeugen, zwei Bundespolizisten und der kontrollierte Afghane, gehört. Beweisgegenstand war die Kontrolle am Wuppertaler Hauptbahnhof am 31.10.2021.
Keiner der Zeugen konnte bestätigen, was die Bundespolizei in ihrer Pressemitteilung damals schrieb.
Nachdem die Bundespolizei auf meine Klage hin bereits die Pressemitteilung löschte und gegenüber dem Gericht erklärte, dass deren Veröffentlichung rechtswidrig war, ging es noch um die Klagepunkte Widerruf und Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Gericht.
Ergebnis der Verhandlung: Die Bundespolizei hat auch in Bezug auf einen möglichen Schadensersatzanspruch anerkannt, dass die Veröffentlichung der Pressemitteilung rechtswidrig gewesen ist. Und die Bundespolizei hat sich in einer Erklärung vor dem Gericht verpflichtet, auf presseportal.de eine Veröffentlichung vorzunehmen, in der erklärt wird, dass zentrale, in der Pressemitteilung aufgestellte Tatsachenbehauptungen unrichtig waren.
Eine Feststellung der Rechtswidrigkeit des Gerichts wird es nicht mehr geben. Der Richter berief sich auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es einer Feststellung der Rechtswidrigkeit in einem Fall wie dem vorliegenden nicht mehr bedürfe.
Die Bundespolizei hat sich außerdem die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten, also der gesamten Anwalts- und Gerichtskosten sowie der Zeugenauslagen, erklärt.
Bundespolizist: Anlasslos “die falschen Leute kontrolliert”
Zur Kontrolle zweier Männer, darunter der geladene Afghane, sagte einer der Bundespolizisten: „Eigentlich haben wir die falschen Leute kontrolliert“. Die Kontrolle sei „anlasslos“ gewesen.
Der befragte Afghane, der mir in der Wache damals unterstellte, ich hätte ihn angestiftet, einen Dritten zu schlagen, sagte im Zeugenstand, er sehe mich an diesem Tag zum allerersten Mal. Er sei am 31.10.2021 mit seinen zwei Cousins unterwegs gewesen.
Einer der befragten Bundespolizisten behauptete in der Befragung, es seien drei Männer kontrolliert worden.
In der Verhandlung zeigte das Gericht in allen Zeugenbefragungen meine Fotos von der Kontrolle. Auf diesen sind nur zwei und nicht drei kontrollierte Personen zu sehen. Der befragte Afghane korrigierte daraufhin, dass er nur mit einem seiner Cousins unterwegs gewesen sei.
Wer der in der Pressemitteilung genannte griechische Staatsangehörige sein soll, blieb ungeklärt. Keiner der Bundespolizisten konnte Angaben zur Identität einer solchen Person machen.
Unklar bleibt weiterhin, wie es zu der Pressemitteilung kam sowie die Rolle eines Polizeihauptkommissars, der die Strafanzeige mit den uzutreffenden Vorwürfen der Staatsanwaltschaft vorlegte. Der befragte Bundespolizist sagte aus, dass er zu diesem in dem Ermittlungsverfahren keinen Kontakt gehabt habe. Zur Sprache kam auch erstmals ein Gruppenleiter, dessen Name nach Aussage des Polizisten „Bonk oder Bong“ lautet und der Polizeioberkommissar war.
Als es darum ging, inwieweit überhaupt ermittelt wurde zu der Strafanzeige, aus der die Pressemitteilung wurde, sagte der Bundespolizist: „Was soll ich ermitteln, ich habe die Aussage aufgenommen.“ Und: „Ich habe noch nie eine Vernehmung durchgeführt“. Der Bundespolizist ist nach eigener Aussage seit einem Jahr nicht mehr im Dienst.
Der Bundespolizist sagte im Zeugenstand, man habe nach meinem Verlassen der Wache „auf Google“ meinen „Namen eingegeben“. Die Strafanzeige zu der Pressemitteilung sei einige Tage später „nicht mehr aufrufbar“ gewesen. Er habe einer Wuppertaler Zeitung entnommen, dass die Presse den Fall aufgriff. Es sei „ganz schön aufgebauscht und von heute auf morgen unter den Teppich gekehrt“ worden. Auf die Nachfrage des Einzelrichters, durch wen dies gemacht worden sei, antwortete der Bundespolizist: „Von Medien“.
Richter über Bundespolizei-Pressemitteilung: „Sehr viel bis alles schief gelaufen“
Der Richter konkludierte am Ende der Verhandlung: „Alle Aussagen widersprechen sich“. Bei einem der befragten Bundespolizisten habe es „kleinere Widersprüche“ gegeben. Die Bundespolizei habe „nicht ordentlich gearbeitet“. So seien „Personalien nicht aufgenommen“ worden und es sei „nicht mehr groß ermittelt“ worden, „auch nicht vor Erstellung der Pressemitteilung“. Die Staatsanwaltschaft habe nur einen Tag nach der Pressemitteilung entschieden, dass nichts Strafbares vorliege und man davon ausgehen könne, dass die Bundespolizei davon wusste oder jedenfalls habe wissen müssen. Zu der Pressemitteilung: Hier sei „sehr viel bis alles schief gelaufen“.
Die Bundespolizei muss jetzt die genannte Veröffentlichung auf presseportal.de vornehmen.
In Bezug auf den Klagepunkt Unterlassung hatte ich bereits Erledigung des Rechtsstreits erklärt. Da sich das Gericht beim Punkt Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht überzeugen ließ, habe ich als Kläger auch zu diesem Punkt den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Mit der noch folgenden, im Wortlaut gerichtlich zu Protokoll genommenen Veröffentlichung auf presseportal.de wird auch der Klagepunkt Widerruf erledigt sein. Da damit alle Klagepunkte erledigt sein werden, wird es kein ausformuliertes Urteil mehr geben.
Der anderthalbjährige Rechtsstreit ist damit vollständig beendet, da ich nicht in Berufung gehen werde und die Bundespolizei dies ebenfalls nicht kann.
