T-Online-Investigativbericht zu unwahrer Bundespolizei-Pressemeldung

Das Online-Nachrichtenportal T-Online berichtet heute (28. 11.) als Aufmacher über meinen Fall und eine unwahre Pressemitteilung der Bundespolizei, die mich mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung bringt. T-Online sieht „Ungereimtheiten“, ein angeblicher Zeuge sei „ein Phantom“. Autor Carsten Janz schlussfolgert: „Die Ermittlungsakte ist unvollständig oder manipuliert.“ Armin Bohnert, Vorsitzender des Vereins „Polizei Grün“, kritisiert, die „Gesamtumstände der Ermittlungen und die angesichts des unklaren Delikts ungewöhnliche Form der Pressearbeit nähren den Verdacht …, dass hier einem kritischen Journalisten besonders begegnet werden soll.“
Ich werde in Kürze vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Pressemitteilung der Bundespolizei erheben und halte Sie hier sowie über Bluesky und Mastodon auf dem Laufenden. Zu der Klage führe ich aktuell ein Crowdfunding auf Startnext durch, das man hier unterstützen kann.

 

Update vom 23.02.2026:

Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) ist in dem zwischenzeitlich rechtshängigen Verfahren (Az. 20 K 8546/24) Anfang Februar zur vorläufigen Erkenntnis gekommen, dass die Bundespolizei die Beweislast für ihre Behauptungen in der Pressemitteilung trägt. Mit Schriftsatz vom 6.2. hat es der Bundespolizei aufgegeben, binnen zwei Wochen Namen und ladungsfähige Anschriften der drei in der Pressemitteilung genannten (angeblichen) Zeugen zu nennen. Aus den Unterlagen ergebe sich nur der Name eines Zeugen; auch sei nur die Befragung dieses eines Zeugen protokolliert, schreibt der Richter am VG Köln.
In einem Schriftsatz vom 13.2. hat das VG Köln dann die Pressemitteilung als vorläufig rechtswidrig eingestuft. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat die Pressemitteilung nach eigenen Angaben zwischenzeitlich offline genommen.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt noch kein Urteil.
Eines der Medien, das die Pressemitteilung aufgriff, “GBS News-Online”, hat seinen Bericht nun unwiderruflich gelöscht und eine Richtigstellung veröffentlicht. In der Richtigstellung ist die Rede davon, dass ich als “Journalist…falsch beschuldigt” wurde. “Wir bitten um Entschuldigung, dass wir die unwahren Behauptungen der Bundespolizei übernommen haben”, heißt es in der Richtigstellung.

 

Update vom 24.02.2026:

Der Berichterstatter hat meinen Anwalt angerufen. Der Berichterstatter hat der Bundespolizei mitgeteilt, dass er meine Klage hinsichtlich der Rechswidrigkeit der Pressemitteilung für begründet hält. Und ich nach vorläufiger Auffassung Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit habe. Er will einen Erörterungstermin ansetzen, den ich hier kommunizieren würde.

 

Update vom 27.02.2026:

Ich habe jetzt ein Schreiben, in dem die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erklärt, dass “in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Marvin Oppong gegen Bundesrepublik Deutschland – 20 K 8546/24 […] die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Pressemitteilung vom 7. November 2021 rechtswidrig gewesen ist.”


Als Journalist habe ich zu Racial Profiling veröffentlicht. Dann wurde ich Ziel einer unwahren Pressemitteilung der Bundespolizei in einem zu der Zeit CSU-geführten Innenressort. Schwere Falschbeschuldigungen über mich als Schwarzen Journalisten. Jetzt offiziell: Rechtswidrig.

 

Update vom 10.03.2026:

Der Medien-Branchendienst “turi2” berichtete gestern hier: “Bundespolizei löscht Pressemitteilung, die Marvin Oppong Aufstachelung ausländischer Reisender vorwirft”.