Polizeicrashs, also Unfälle, die die Polizei selbst verschuldet, sind im Autoland Deutschland kein Einzelfall: In Thüringen wurden im Jahr 2024 insgesamt 644 Verkehrsunfälle mit Polizeifahrzeugen erfasst. In 340 der 644 Fälle wurden Polizeibeamt*innen als Verursacher*innen festgestellt. Durch die Polizeicrashs kamen 14 unbeteiligte Zivilist*innen zu Schaden, wie mir die Landespolizeidirektion auf Anfrage mitteilte. In Sachsen-Anhalt gab es im letzten Jahr insgesamt 294 Polizeicrashs mit sieben verletzen Polizeibeamt*innen. Etwa die Hälfte verschuldete die Polizei selbst. Nach Zahlen von ZEIT ONLINE sind Unfälle mit Polizeiautos in Niedersachsen “auf gleichbleibendem Niveau”. In Niedersachsen habe es bis zum 30. November des Jahres 2024 insgesamt 1.154 Verkehrsunfälle gegeben, in die Polizeiautos verwickelt waren. Laut dortigem Innenministerium existiere keine zentrale Statistik. Auch werde nicht erhoben, ob die Polizei die Schuld für die jeweiligen Unfälle trägt oder andere Verkehrsbeteiligte.
Schwangere Frau verletzt – keine Auskunft zu Ermittlungen
Ein anderes Beispiel aus Baden-Württemberg: In Esslingen verursachte die Polizei einen Unfall, bei dem laut SWR eine schwangere Frau verletzt wurde. Die zuständige Staatsanwaltschaft verweigerte mir auf Anfrage jegliche Auskunft zu dem Fall.
Zwei Todesfälle
In Saarbrücken starb 2020 eine 22-jährige Polizistin, nachdem sich ein Polizeiwagen aufgrund des Fehlverhaltens ihres Kollegen überschlug. Und in Berlin wurde der Polizist Peter G. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem er mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursachte, bei dem die 21-jährige Fabien Martini ums Leben kam.
Das Phänomen ist nicht neu: Spiegel Online schrieb 2005: “In den vergangenen zwei Jahren waren die Berliner Beamten mit ihren Einsatzwagen in 499 Unfälle verwickelt, 376 davon hatten sie selbst verursacht.”
Im Rahmen einer mehrmonatigen Recherche konnte ich herausfinden: Die Polizei hat allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) im Jahr 2021 insgesamt 3.109 eigenverschuldete Unfälle verursacht. Dadurch wurden 186 Menschen verletzt – eine Steigerung um mehr als 106 Prozent innerhalb eines Berichtsjahres.
Das NRW-Innenministerium kann den Anstieg nicht erklären. Nach meinen Anfragen wurde allerdings die Erhebung geändert – nun ist die Statistik weniger aussagekräftig. Aus den neuen Zahlen geht nicht mehr hervor, wieviele “Schadensfälle” auf “Eigenverschulden” der Polizei beruhen und zu wie vielen “Verletzten – (gesamt)” sowie zu wievielen “Sachschadensfällen” Polizeiunfälle unter “Inanspruchnahme von Sonder- oder Wegerechten” geführt haben.
Genaue Statistiken – Fehlanzeige
Polizeicrashs sind seit Jahren ein medial wenig behandeltes Problem. Es geht bei dem Thema um die körperliche Unversehrtheit von unbeteiligten und unschuldigen Bürger*innen. Wieviele Personen durch Crashs, die die Polizei verschuldet, verletzt werden oder schlimmer, ist nicht genau erfasst. Die Statistiken zu Polizeicrashs sind, sofern überhaupt existent, uneinheitlich in den einzelnen Bundesländern und wenig aussagekräftig.
In Bayern, Sachsen und Brandenburg werden Unfälle mit Polizeifahrzeugen nach Auskunft der dort zuständigen Stellen gar nicht systematisch erfasst. Sachsen will eine Abfragemöglichkeit einführen, diese soll es ab 2027 geben. Auch Bayern hat “die Vorteile einer Abfragemöglichkeit nunmehr erkannt” und will eine Änderung vornehmen, so das dortige Landesinnenministerium auf Nachfrage.
Mögliche Todesfälle nicht erfasst
“In Niedersachsen gibt es derzeit keine differenzierte statistische Erfassung nach Leicht- und Schwerverletzten bei Unfällen” mit Polizei-Dienstfahrzeugen, heißt es beim Niedersächsischen Innenministerium. “Zudem werden keine schuldbezogene Details erfasst, sodass keine Differenzierung bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge vorgenommen werden kann.” Eine zentrale Statistik werde im Landespolizeipräsidium nicht geführt.
Viele Medien füllen täglich kostengünstig ihre Seiten mit sogenannten ‘Blaulicht-Meldungen’, die ungeprüft auf PR-Texten der Polizei basieren. Medienberichte über die nachweislich hohe Zahl von Polizeicrashs sind jedoch selten und mit Bildbeweis noch seltener. Die Geschädigten von Polizeicrashs sind wenig sichtbar.
Polizeicrash in Bonn am 2. Mai 2018
Am 2. Mai 2018 verursachte eine Polizistin in Bonn einen schweren Verkehrsunfall. Bei dem Unfall wurde die Insassin eines von der Polizei gerammten Taxis schwer verletzt und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Den menschenleeren Streifenwagen, den die Polizei schwer beschädigte bei dem schuldhaften Polizeicrash, habe ich wenige Minuten nach dem Unfall fotografiert:
Foto: Marvin Oppong ©
Danach schlug mir ein Polizist die Digital-Fotokamera aus der Hand und warf mich zu Boden. Anschließend wurde ich von mehreren Polizisten und einer Polizistin schwer körperlich misshandelt. Ich musste mich danach in medizinische Behandlung begeben und hatte in der Folge anderthalb Jahre körperliche Beschwerden. Das brutale Vorgehen wurde daher auch Gegenstand von Presseberichterstattung, in der dieses eindeutig als Polizeigewalt qualifiziert wurde (u. a. WDR ‚Aktuelle-Stunde‘ vom 17.07.2018 und ZDF ‚Heute-Journal‘ vom 07.06.2020).
“Scheiß Presse!”
Obwohl ich mich als Journalist zu erkennen gab, wurde ich auf eine Wache genommen, wo eine Polizistin über die “Scheiß Presse!” schwadronierte. Ich wurde mit blutenden Wunden in eine Zelle gesteckt, medizinische Versorgung wurde mir ebenso verweigert wie ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt.
Strafrechtliche Verfolgung für Pressefoto
Die Speicherkarte mit dem Foto des Polizeifahrzeugs wurde sichergestellt. Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet mit der Begründung “Verdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte”. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Auch auf mich haben sich drei Polizisten gekniet. Eine Polizistin auf mein Bein, ein Polizist auf meinen Rücken, ein dritter auf meinen Kopf, der seitlich auf dem Asphalt lag. Nachdem mir Kamera weggenommen wurde, mit der ich den Polizeiunfall dokumentiert habe. Ich bin schwarz. pic.twitter.com/NbcbG7atlE
— Marvin Oppong (@MarvinOppong) May 29, 2020
Es wurde gegen sieben Polizeibeamt*innen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Das Verfahren wurde ebenso eingestellt wie jenes gegen die Fahrerin des Polizeiwagens wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung.
Die Akte zu dem durch sie verursachten Unfall hat die Polizei Bonn auf eine Anfrage von mir auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hin nicht herausgegeben. Die Polizei habe hier nicht als Verwaltungsbehörde gehandelt, das IFG sei nicht anwendbar, so die Begründung. Die Polizei Bonn behauptet, sie habe hier “als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft” gehandelt. Staatsanwaltschaften unterliegen nicht dem IFG. Allerdings hat die Polizei den Inhaber des Taxis entschädigt, was Verwaltungshandeln darstellt.
Meine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Zwangsmittelanwendung und die Ingewahrsamnahme liegt seit 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, das entscheidet (Az.: 5 A 1498/22), ob ich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 20 K 4863/18) in Berufung gehen kann.
Veröffentlicht: 17.07.2025, Aktualisiert: 29.07.2025
