T-Online-Investigativbericht zu unwahrer Bundespolizei-Pressemeldung

Das Online-Nachrichtenportal T-Online berichtet heute (28. 11.) als Aufmacher über meinen Fall und eine unwahre Pressemitteilung der Bundespolizei, die mich mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung bringt. T-Online sieht „Ungereimtheiten“, ein angeblicher Zeuge sei „ein Phantom“. Autor Carsten Janz schlussfolgert: „Die Ermittlungsakte ist unvollständig oder manipuliert.“ Armin Bohnert, Vorsitzender des Vereins „Polizei Grün“, kritisiert, die „Gesamtumstände der Ermittlungen und die angesichts des unklaren Delikts ungewöhnliche Form der Pressearbeit nähren den Verdacht …, dass hier einem kritischen Journalisten besonders begegnet werden soll.“
Ich werde in Kürze vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Pressemitteilung der Bundespolizei erheben und halte Sie hier sowie über Bluesky und Mastodon auf dem Laufenden.

 

Update vom 23.02.2026:

Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) ist in dem zwischenzeitlich rechtshängigen Verfahren (Az. 20 K 8546/24) Anfang Februar zur vorläufigen Erkenntnis gekommen, dass die Bundespolizei die Beweislast für ihre Behauptungen in der Pressemitteilung trägt. Mit Schriftsatz vom 6.2. hat es der Bundespolizei aufgegeben, binnen zwei Wochen Namen und ladungsfähige Anschriften der drei in der Pressemitteilung genannten (angeblichen) Zeugen zu nennen. Aus den Unterlagen ergebe sich nur der Name eines Zeugen; auch sei nur die Befragung dieses eines Zeugen protokolliert, schreibt der Richter am VG Köln.
In einem Schriftsatz vom 13.2. hat das VG Köln dann die Pressemitteilung als vorläufig rechtswidrig eingestuft. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat die Pressemitteilung nach eigenen Angaben zwischenzeitlich offline genommen.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es gibt noch kein Urteil.
Eines der Medien, das die Pressemitteilung aufgriff, “GBS News-Online”, hat seinen Bericht nun unwiderruflich gelöscht und eine Richtigstellung veröffentlicht. In der Richtigstellung ist die Rede davon, dass ich als “Journalist…falsch beschuldigt” wurde. “Wir bitten um Entschuldigung, dass wir die unwahren Behauptungen der Bundespolizei übernommen haben”, heißt es in der Richtigstellung.

 

Update vom 24.02.2026:

Der Berichterstatter hat meinen Anwalt angerufen. Der Berichterstatter hat der Bundespolizei mitgeteilt, dass er meine Klage hinsichtlich der Rechswidrigkeit der Pressemitteilung für begründet hält. Und ich nach vorläufiger Auffassung Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit habe. Er will einen Erörterungstermin ansetzen, den ich hier kommunizieren würde.

 

Update vom 27.02.2026:

Ich habe jetzt ein Schreiben, in dem die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erklärt, dass “in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Marvin Oppong gegen Bundesrepublik Deutschland – 20 K 8546/24 […] die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Pressemitteilung vom 7. November 2021 rechtswidrig gewesen ist.”

Update vom 10.03.2026:

Der Medien-Branchendienst “Turi2” berichtete gestern hier: “Bundespolizei löscht Pressemitteilung, die Marvin Oppong Aufstachelung ausländischer Reisender vorwirft”.

 

Update vom 12.03.2026:

Inzwischen haben weitere Medien ihre Online-Berichte, die die unwahre Bundespolizei-Pressemitteilung aufgriffen, entfernt: Ruhr24.de, Radio Wuppertal und zuletzt heute Radio Bonn/Rhein-Sieg.
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat auf meine Beschwerde hin den Online-Bericht von Radio Wuppertal geprüft und mir heute mitgeteilt, man habe “einen möglichen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt” festgestellt. Ein möglicher Verstoß deshalb, weil durch die Entfernung des Beitrags der “Verstoß gegen § 19 MStV [Medienstaatsvertrag]” beseitigt worden sei.
Eine Passage, welche die Bundespolizei-Pressemitteilung im Indikativ übernahm, hätte “durchgängig im Konjunktiv verfasst sein müssen, um der Leserschaft hinreichend deutlich zu machen, dass es sich um die Wiedergabe eines vermuteten Geschehens handelt”, so die Landesmedienaufsicht.

 

Update vom 16.03.2026:

Inzwischen hat auch der General-Anzeiger Bonn (GA) seinen Bericht entfernt. Zu einer Anfrage von mir wollte die Chefredaktion vorher keine Stellung nehmen. 2023 hatte ich den GA erfolglos anwaltlich zur Unterlassung aufgefordert.

 

Update vom 18.03.2026:

Die LfM hat nun auch bei dem Beitrag von Radio Bonn/Rhein-Sieg “einen möglichen Verstoß gegen die journalistische Sorgfalt in Telemedien (§ 19 MStV)” festgestellt. Der Beitrag samt Überschrift hätte durchgängig im Konjunktiv verfasst sein müssen, so die LfM. Durch die kürzlich erfolgte Entfernung des 2021 veröffentlichten Beitrags ist der Sender der Feststellung eines Verstoßes zuvorgekommen. “Turi2” hat heute einen Bericht dazu veröffentlicht.

 

Update vom 25.03.2026:
Inzwischen haben – dort laut Datenschutzabteilung nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung – auch die Wuppertaler Rundschau und, zuletzt heute, die Westdeutsche Zeitung, ihre Veröffentlichungen entfernt. Eine Richtigstellung gemäß Pressekodex müsse man “aus rechtlichen Gründen ablehnen”, da ich in der Veröffentlichung “zu keinem Zeitpunkt identifizierbar” gewesen sei, so die Leitung des Innendienstes der Wuppertaler Rundschau. Damit sind jetzt sieben Veröffentlichungen, die die Bundespolizei-Pressemitteilung aufgriffen, vom veröffentlichenden Medium offline genommen worden.

 

Update vom 02.04.2026:
Das VG Köln hat die im Ausländerzentralregister gespeicherte ladungsfähige Anschrift eines angeblichen Zeugen (siehe oben) ermittelt. Das Gericht beabsichtigt, einen Termin anzusetzen und zu diesem nicht nur ihn, sondern auch die Polizeibeamten zu laden, die aus seiner Aussage eine Anzeige fertigten.

 

Um weiter für meine Reputation kämpfen zu können, führe ich aktuell ein Crowdfunding auf Startnext durch, das man hier unterstützen kann.