Update: Auskunftsklage gegen die KfW

Am 24. Mai 2017 habe ich beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Auskunftsklage gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht. Die KfW weigert sich, auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Informationen herauszugeben. Eine von der Internetplattform Wikileaks veröffentlichte US-Botschaftsdepesche legt nahe, dass beim Bau einer von der KfW finanzierten Brücke in Afghanistan Vetternwirtschaft mit im Spiel war (siehe auch „Aufträge an Freunde“, junge Welt, 20.09.2013). Den millionenschweren Bauauftrag hat ein kasachisch-afghanisches Joint Venture erhalten, dessen Namen die KfW unter Verschluss hält. Zudem verlange ich von der KfW die Herausgabe der Jahresberichte ihrer Internen Revision ab dem Jahr 2012. Die KfW weigert sich und behauptet, sie unterliege dem Informationsfreiheitsgesetz nicht. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit ist jedoch der Auffassung, dass die KfW Auskunft geben muss. „Mit Informationsverweigerung hat sich die Aufbau-Bank bereits mehrfach Negativ-Einträge in den Berichten der Datenschutzbeauftragten eingehandelt“, so der Branchendienst turi2.de in einem Bericht über meine Auskunftsklage.

Im Jahr 2008 habe ich den Westdeutschen Rundfunk auf eine Auskunft über seine Auftragsvergabe an Unternehmen, die Rundfunkräten nahestehen, verklagt. Auch hier ging es um die Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Verfahren habe ich 2013 in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen (siehe auch „WDR“).

Update:
Nach Einreichung meiner Klage hat die KfW eigens ein Rechtsgutachten bei einem Augsburger Jura-Professors un Auftragt gegeben, welches belegen soll, dass die KfW nicht dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegt.
Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. November 2019 am 21. November 2019 meinem Rechtsanwalt telefonisch mitgeteilt hat, hat das Gericht meiner Klage teilweise stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts unterliegt die KfW also dem Informationsfreiheitsgesetz und ist verpflichtet, zwei Jahresberichte ihrer Internen Revision an mich herauszugeben.